Allgemeine Geschäftsbedingung

Firma Bernfjord Bauzaun

Stand: März 2019


§ 1 Allgemeines:
Allen Vertragsabschlüssen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, liegen, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde. Soweit die Leistungen der in der Vermietung von Mietartikeln und weiteren Absperrungsmaterialien besteht, liegen die Mietvertragsbedingungen der Firma Bernfjord Bauzaun zu grunde. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Bernfjord Bauzaun. Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie von der Firma Bernfjord Bauzaun schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluß:
Alle Angebote sind freibleibend, soweit die Firma Bernfjord Bauzaun nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Firma Bernfjord Bauzaun zustande. Mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Bernfjord Bauzaun.
§ 3 Preise + Zahlungsbedingungen
Die Preise sowie alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen der Firma Bernfjord Bauzaun verstehen sich in EURO €. Soweit kein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach den am Versandtag bzw. Liefertag bei der Firma Bernfjord Bauzaun allgemein gültigen Preisen. Die Preise verstehen sich ab Lager Hamburg-Harburg soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist. Der Rechnungsbetrag ist sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse ohne Abzug zur Zahlung fällig. Fälligkeit tritt jedoch spätestens ab der Lieferung ein, ansonsten gilt Zahlung per Vorkasse. Bei Selbstabholer gilt Barzahlung bei Abholung (EC Kartenzahlung ist auch möglich).
§ 4 Liefer- und Versandbedingungen:
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese von der Firma Bernfjord Bauzaun schriftlich bestätigt werden. Nachträgliche Änderungs des Kunden verlängern eine angemessene Lieferzeit Die Firma Bernfjord Bauzaun ist, in zumutbaren Umfang zur Teillieferungen berechtigt. Führen Ereignisse der vorerwähnten Möglichkeiten einer wesentlichen Erhöhung der Entstehungskosten ist die Firma Bernfjord Bauzaun im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Preis angepasst zu erhöhen, oder, wenn dies nicht möglich ist oder der Kunde die Erhöhung ablehnt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei höherer Gewalt oder anderen nicht vom Verkäufer zu vertretenden Umständen wie Feuer und Explosion, Überschwemmung, behördliche Maßnahmen, Streik oder Aussperrung, Aus- und Einfuhrverbote, Verspätung etc. tritt Lieferverzug nicht ein. Die Firma Bernfjord Bauzaun ist in den vorgenannten Fällen auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in zuvor genannten Fällen ein Rücktrittsrecht dann zu, wenn der vereinbarte Liefertermin um mehr als drei Monate überschritten wird. Der Kunde kann dann zurücktreten, wenn die Firma Bernfjord Bauzaun auf eine Aufforderung des Kunden nicht unverzüglich erklärt, ob sie zurücktritt oder binnen angemessener Frist liefern wird. Im Falle des Rücktritts ist die Firma Bernfjord Bauzaun nicht verpflichtet, die ausgefallene Menge nachzuliefern Gerät die Firma Bernfjord Bauzaun mit der Lieferung in Verzug, so hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde bezüglich des bis dahin noch nicht gelieferten Teils der Ware vom Vertrag zurücktreten. Der Gefahren Übergang auf den Kunden erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Spediteur spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers. Die Firma Bernfjord Bauzaun kommt nicht für Beschädigungen oder Verlust auf, welche die Ware auf dem Transport erleidet. Die Versicherung des Transportrisikos ist Sache des Kunden. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Firma Bernfjord Bauzaun auf Kosten des Kunden. Der Kunde kann von der Firma Bernfjord Bauzaun einen Verzugsschaden nur verlangen, wenn letzterer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma Bernfjord Bauzaun bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt; Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden nach Ablauf dieser Frist nicht mehr zu.
§ 6 Gewährleistung:
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Firma Bernfjord Bauzaun Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Läßt die Firma Bernfjord Bauzaun eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
§ 7 Allgemeine Haftungsbegrenzung, Verjährung:
Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die Firma Bernfjord Bauzaun und einen ihrer Angestellten.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz der Firma Bernfjord Bauzaun Hamburg-Harburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, soweit ein ausländischer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist unter Ausschluß des Hager Kaufrechts.